Unwort des Jahres

2025

Sondervermögen

Definition

"Sondervermögen" wurde zum Unwort des Jahres 2025 gewählt, weil der Begriff irreführend und euphemistisch ist. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird unter "Sondervermögen" eine bestimmte Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt ist. Im fachlichen Diskurs über den Staatshaushalt bedeutet "Sondervermögen" jedoch einen Nebenhaushalt, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet wird – verbunden mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung. Die Jury kritisierte, dass sich der Ausdruck im öffentlichen Diskurs verselbstständigt habe und viele Bürgerinnen und Bürger nicht mit der speziellen Bedeutung vertraut seien.

Historischer Kontext

2025 war in Deutschland von intensiven Debatten über Staatsfinanzen und Investitionen geprägt. Die Einrichtung milliardenschwerer Sondervermögen, insbesondere für die Bundeswehr und Infrastruktur, führte zu kontroversen Diskussionen über Staatsverschuldung und haushaltspolitische Transparenz. Die Jury der institutionell unabhängigen Aktion "Unwort des Jahres" wählte den Begriff aus 553 verschiedenen Vorschlägen, die in 2.631 Einsendungen eingereicht wurden. Auf Platz zwei landete "Zustrombegrenzungsgesetz", das Zuwanderung durch eine Wassermetapher negativ als Bedrohung konnotiere.

Beispiel

"Durch diese Diskrepanz tritt eine irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund." – Jury der Aktion "Unwort des Jahres", Januar 2026