2006
freiwillige Ausreise
Definition
„freiwillige Ausreise" wurde gewählt, weil der Begriff eine sprachliche Verharmlosung einer Zwangsmaßnahme in der deutschen Asylpolitik 2006 darstellt. Er bezeichnet die Aufforderung an abgelehnte Asylbewerber, Deutschland eigenständig zu verlassen, um eine formale Abschiebung zu vermeiden. In der Praxis steht die Freiwilligkeit oft infrage, da Betroffene unter Druck gesetzt werden und kaum echte Wahl haben. Der Begriff diente als Euphemismus, um die Härte der Abschiebungen zu verschleiern, besonders bei Menschen aus Krisenländern wie Afghanistan oder Irak.
Historischer Kontext
2006 war die Debatte um Migration und Flüchtlingspolitik in Deutschland sehr kontrovers. Die Regierung förderte die "freiwillige Ausreise" als Alternative zur Abschiebung, obwohl viele Herkunftsländer von Krieg und Gewalt geprägt waren. Menschenrechtsorganisationen und Medien kritisierten, dass abgelehnte Asylbewerber oft unter Druck zur Ausreise standen, während Behörden den Begriff als politisch korrekten Euphemismus nutzten. Die Wahl des Begriffs als Unwort spiegelte diese gesellschaftlichen Spannungen wider.
Beispiel
"Die Freiwilligkeit einer solchen Ausreise darf bezweifelt werden, da viele Betroffene unter erheblichem Druck stehen, Deutschland zu verlassen, obwohl sie in ihren Herkunftsländern Verfolgung oder Gewalt ausgesetzt wären." – Stellungnahme der Unwort-Jury 2007